Welche Reifenkombination

  • Hallo zusammen!
    Welche Reifenkombination kann man denn auf 17Zoll Felgen fahren? Hab mir neue Felgen gekauft mit Reifen drauf hinten 235/40 17 und vorne 215/45 17 meiner Meinung nach und auch der meines Reifenhändlers ist das die richtige kombination, die in etwa mit dem Abrollumfang der orginalreifen (195/60 15) übereinstimmt (einmal ne abweichung von 1,8 bzw 0.8 %) . Jetzt war ich beim TÜV der meine "ja die Felgen kein problem die dürfen sie Fahren aber die Reifen das ginge nicht!" Laut TÜV soll ich hinten 235/45 und vorne 215/40 fahren, wasmeiner Meinung nach totaler schwachsinn ist, da die Abweichung viel zu groß ist. Er meinte auch noch dass ich von Nissan eine Bestätigung bräuchte, dass ich diese reifen fahren darf. kann mir dazu jemand was sagenß

  • Watt? Die Höhe wird meiner Meinung nach prozentual von der Breite angegeben. Also wenn der Abrollumfang gleich sein soll muß man bei dem breiteren Reifen hinten auch ne niedrigere Angabe haben als vorne. Wie er sich das vorstellt hättest Du dann vorne nen richtig flachen Reifen und hinten mega die Ballons. Die Reifen die Du drauf hast sind doch total gängig so..

  • Ja das mein ich ja auch! dabei war ich schon extra bei dem kulantesten TÜV bei uns in der Nähe.

  • Zitat

    Original von 200sxVampir
    Ja das mein ich ja auch! dabei war ich schon extra bei dem kulantesten TÜV bei uns in der Nähe.

    Schonmal daran gedacht, das es dem Tüv garnicht um den Abrollumfang geht (sonst würde er ja nicht zu einer anderen Größe raten), sondern das die Reifen einfach keine Zulassung für die Felgengröße haben bzw. die jetzige Reifengröße vom felgenhersteller nicht frai gegeben ist???

    Wenn du schon beim kulantesten Tüv warst, was imho auch totaler Schwachsinn ist da jeder Tüv sich an die Gesetze halten muss, und selbst der dir nicht die Reifen/Felgen-Kombi eintragen will, weil er sagt die Reifen passen nicht zu den Felgen, dann ist es auch total uninteressant was du oder dein Reifenhändler über die Kombination denkt.

    Ein super Beispiel ist da dieses Hier: 175/50R13 und 195/45R13 von Dunlop (bei anderen Herstellern das gleiche) sind von den Abmessungen absolut Baugleich. Trotzdem darf man auf einer 8x13 Felge die 175iger nicht fahren, die 195iger aber schon.

    Lösung: Pack die Reifen auf die Felgen, die vom Felgenhersteller Frei gegeben sind. Wenn deine jetzige Reifen im Gutachten genannt werden, dann lass es so nach §21 eintragen. Da der tüv von dir einen Nachweiß von Nissan wollte, denke ich mal das du die Felgen/Reifen-Kombi nach §19 Eintragen wolltest.

    Was mir noch einfällt, wenn dein Reifenhändler sagt das die Reifen passend für die Felgen sind, dann soll er es auch Eintragen. Alle Reifenhändler die ich kenne verkaufen nur Rad/reifen-Kombis die Sie selber auch Eingetragen bekommen. Wenn dein Reifenhändler die nicht eingetragen bekommt, dann muss er Dir die jetzigen Reifen gegen passende austauschen, wenn du die Felgen/reifen ganz normal auf Rechnung gekauft hast und nicht per Handschlag sogesagt. Bestandteil eures Kaufvertrages war ja, das die Reifen passend zu den Felgen sind und du diese auch Eingetragen bekommst. Wenn die Kombi nicht Eintragungsfähig ist, hat dein Reifenhändler die von dir Bezahlten Leistungen nicht erbracht und muss sogesagt "Nachbessern".

    f_log.jpg

  • es ging laut TÜV nicht darum ob die Reifen zu den felgen passen, das tun sie nämlich nach dem Gutachten für die Felgen sondern dass die Reifengröße angeblich nicht zum Auto passt das hab cih auch geschrieben

  • Zitat

    Original von 200sxVampir
    es ging laut TÜV nicht darum ob die Reifen zu den felgen passen, das tun sie nämlich nach dem Gutachten für die Felgen sondern dass die Reifengröße angeblich nicht zum Auto passt das hab cih auch geschrieben

    Oh da hab ich das falsch verstanden, Sorry! Aber wenn das schon der Kulante Tüv bei euch ist, und nichtmal fähig ist nen Satz Nachrüsträder einzutragen, solltest du echt mal zum Anderen Tüv fahren.

    Ich denke mal, folgende sachen hast du schon erledigt, damit die Sache überhaupt Eintragungsfähig ist:

    -Radläufe umgelegt (gebördelt).
    -Freigängigkeit der vorderen Reifen Sichergestellt, bei vollen Lenkeinschlag und ganz eingefedert.
    -Freigängigkeit wenn Achseitig unterschiedlich eingefedert wird, z.b. vorne Rechts/hinten Links voll eingefedert.

    Wenn du ein Fahrwerk und/oder Sportlenkrad verbaut hast, muss die Rad/Reifen-Kombi damit in verbindung Eingetragen werden, und zwar als Einzelabnahme. Wenn nicht und die oben aufgeführten Sachen auch keine probleme bereiten, dann kann dir jeder Wald&Wiesen Tüv den Radsatz nach §19 Eintragen.

    f_log.jpg

  • Das werd ich wohl tun! Mir kommt das eh komisch vor! Vielleicht hat der Typ nur irgendwas falsch in seinem Computer oder so gehabt! Ich dachte nur das vielleicht ich was falsch gemacht hab und die kombination wirklich net passt! deshalb wollt ich mich nur absichern!
    PS: es schleift nichts und ist auch genug platz

  • ne Frage die evtl. hier zum Thema passt: An welcher Achse wird die Tacho-Geschwindigkeit gemessen?

    * oh, ein 6 Jahre alter thread :cursing:

    2 Mal editiert, zuletzt von Hoddy (15. Mai 2013 um 16:31)

  • An der HA wenn ich mich recht entsinne.
    234/40 oder 245/35 auf der HA passen zum Serien Abrollumfang.
    Such nen anderen TÜV-ler

    Nicht der Fahrer sucht sich seinen SX aus, sondern der SX seinen Fahrer!!!

  • Im Getriebe, also HA.

    0ATajQB.png

  • @Micahel

    ist das nicht ein wenig untersteuernd bzw. träge beim Einlenkverhalten?

    NISSAN
    SHIFT_Im Stehen

    Doppelt beatmet fährt besser :fahren:

  • Vorderachse 225/45 R17
    Hinterachse 255/40 R17
    Ich habe grade auch so eine kombination eingebaut
    aber noch nicht viel gefahren
    mache ich am wochenende

  • Hat mal jemand nen Pic von dieser Kombi?


    Gruß

    ____________ SIGNATUR ___________

    Suche:
    Sack voll Geld für umme