Dazu mal ne Frage, wollte mir den Hänger auch evtl zulegen.
Wenn der Hänger jetzt 500kg wiegt und das Auto sagen wir 1300, bin ich ja bei 1800kg.
Jetzt ist der Hänger aber mit 2500kg angegeben. Darf ich den mit meinem Passat überhaut ziehen, (darf 1800bei 8%) oder ist das zu viel?
nen Sunny 1.4LX wiegt doch keine 1,3 Tonnen...
1. Generell geht es nach dem tatsächlichen Gewicht. In dem Fall 1800kg. Genaugenommen kannst Du sogar die Stützlast noch abziehen, weil dieser Teil des Gewichts auf der Anhämgerkupplung aufliegt und nicht auf den Achsen des Anhängers. Dazu muss das Fzg aber so geladen sein, daß die abgezogene Stützlast auch auf der AHK anliegt. In dem beschriebenen Fall Passat haut das aber auch ohne Kreativmathematik hin.
2. Anders sieht es mit der Ausnahmeregelung 100km/h Zulassung aus. Hier muss der Anhänger erstens natürlich generell für 100km/h zugelassen sein, zweitens darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das 1,2fache (unter bestimmten Bedingungen das 1,1fache - google "100km/h Zulassung") des tatsächlichen Gewichts des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. In dem Fall (ich sag mal) 1600kg für den Passat ergibt maximal 1920kg zGg für den Anhänger. Wenn der mehr zGg hat, darfst Du den zwar gem 1. ziehen, aber eben nur mit max. 80km/h.
Wenn Du den 2,5to Anhänger auf 1,9to ablasten lässt, ist es immer noch der gleiche Anhänger, dann dürftest aber mit 100km/h ziehen (falls ich mit 1600kg Passat Leergewicht richtig liege).... Ist halt so...