Hallo wie sieht das genau aus?
Die Autos dürfen ja verändert sein, wenn die Tuningteile zur damaligen Zeit ca. auch existiert haben.
Wie ist es denn dann mit einer Catback Anlage mit 3"?
Müsste sowas nicht auch dann "en passant" mit abgenommen werden können?
Ich blicke da nicht so ganz durch.
Oder braucht es da zwingend einen Bekannten vom Bekannten der einen kennt, dessen Schwager TÜV Prüfer ist?