Schaden der KFZ-Versicherung melden oder nicht?

  • Hallo liebe SXCE Fans :) Mir ist gestern der hintere Autofahrer in die Stoßstange gefahren. Bevor der mir aber reingefahren ist, hatte schon ein paar Beulen in Kofferraumtür ziemlich unten gehabt. Der, der mir reingefahren ist wusste das nicht und werde das wahrscheinlich auch bei der Versicherung mit angeben ;) . Ich werde jetzt erst mal einen Kostenvoranschlag bei meiner Werkstatt machen lassen.

    Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Mein Auto ist ein Nissan 200 SX
    1996 und ich habe vor, diesen nur noch 2 Jahre zu fahren, weil er noch
    einmal TÜV bekommen hat. Würdet ihr das Geld von der Versicherung
    behalten oder es wirklich in der Werkstatt richten lassen? Meiner
    Meinung nach finde ich, das lohnt sich nicht mehr wirklich wenn ich es sowieso in 2 Jahren verkaufe.

    Danke und Grüße

    Max

    Gruß aus Kölle :schrauber:

  • kommt drauf an wie schlimm der schaden ist.
    stell am besten mal ein bild ein.

    Das Geld würde ich an deiner Stelle warscheinlich behalten.
    Denn mit repariertem Heckschaden ist der Wagen eigentlich nicht wirklich viel mehr Wert als mit kaputtem Heck.

    Nissan 200SX S13 CA18DET | 5 Loch von S14 | R34GTT Bremsanlage | Toyosport Turboback | Koni/H&R Fahrwerk
    Nissan Micra K11 CGA3DE Stock | Day-li |
    Toyota Yaris GR4 - H&R Federn, 9x17" Protrack, 255er Nankangs :ugly:

  • wen du das geld von der gegnerischen versicherung nimmst wirst du nicht die ganze summe bekommen wie auf dem kostenvoranschlag des sachverständigen oder des autohauses!
    das könne gut fast die helfte sein, in meinem fall war es 1100eu auf dem kostenvoranschlag von vw +40eu was der gutachter da gekostet hat ------ herausbekommen habe ich 650eu +40eu gutachter.
    ich habe das geld genommen weil man den schaden nicht sah.
    also zweimal überlegen! :sxce:

  • So ein Quatsch. Die Mehrwertsteuer wird nur nicht ausgezahlt. Also Schaden minus 19%

  • Nein nein,
    Lässt Du den schaden richten ( in einer Werkstatt oder durch Eigenleistung ) bekommst Du den gesammten Betrag ausgezahlt, bzw. Die Werkstatt (nachweis der reparatur muss erbracht werden!!!!)
    Ohne reparatur bekommst du nur den Zeitwert erstattet, sprich dein Auto ist nicht neu, dass Gutachten bezieht sich auf die reparatur mit neuteilen ( reparierst du selber mit gebrauchtteilen, ist das egal, muss nur ordentlich aussehen, keine beulen/kratzer, frisch lackiert), wird das Auto nicht repariert, haben die beschädigten Teile keine 1100€ sondern nach 18Jahren nur noch 350€ wert (zum beispiel).
    Sprich ohne den Nachweis der reparatur, bekommst Du nicht den Betrag aus dem Gutachten!

    Nicht der Fahrer sucht sich seinen SX aus, sondern der SX seinen Fahrer!!!